In dieser wurde insbesondere gerügt, dass der Beschwerdeführer als beschuldigte Person im Verfahren bislang nie befragt worden sei, und dessen Einvernahme beantragt. Die staatsanwaltschaftliche Einvernahme fand am 16. Januar 2023 statt. Im Nachgang an die Einvernahme hielt die Staatsanwaltschaft mit Verfügung vom 23. Januar 2023 am Strafbefehl fest und überwies die Akten dem Regionalgericht Bern-Mittelland zur Durchführung des Hauptverfahrens. Das Verfahren PEN 23 34 ist derzeit noch hängig.