6 fachen Beschimpfung und der Widerhandlung gegen die Covid-19-Verordnung für schuldig. Dagegen erhob der Beschwerdeführer, vertreten durch Rechtsanwältin M.________, am 23. September 2022 Einsprache. Die Einsprachebegründung des neu mandatierten Rechtsvertreters des Beschwerdeführers, Rechtsanwalt K.________, datiert vom 5. Dezember 2022. In dieser wurde insbesondere gerügt, dass der Beschwerdeführer als beschuldigte Person im Verfahren bislang nie befragt worden sei, und dessen Einvernahme beantragt.