Aus den vorhandenen objektiven und subjektiven Beweismitteln (insbesondere aus den edierten Videoaufnahmen, aber auch aus der Darstellung des Beschwerdeführers) gehe hervor, dass der Beschwerdeführer es gewesen sei, der die Situation durch sein Verhalten nach und nach habe eskalieren lasse. Beim Zu-Boden-Führen des Beschwerdeführers sei nicht ersichtlich, dass die Polizisten besonders grob oder rücksichtslos vorgegangen seien, zumal der Beschwerdeführer beachtlichen Widerstand geleistet und sich auch noch am Boden mindestens 40 Sekunden lang gegen die Festnahme gesperrt habe, während die Polizeibeamten versucht hätten,