Mit Verfügung vom 28. Juli 2022 stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren in Bezug auf die Anschuldigungen gegen die Beschuldigten 1-4 wegen Amtsmissbrauchs, Tätlichkeiten, evtl. einfacher Körperverletzung ein. Sie erwog, die Angaben des Beschwerdeführers in der Strafanzeige vom 24. März 2021 stimmten in den wesentlichen Punkten mit den Angaben im Anzeigerapport vom 30. März 2021 und den Wahrnehmungsberichten der Beschuldigten 1-4 überein, namentlich in Bezug auf den Grund der Anhaltung, deren wesentlichen Ablauf, das Sicht- Entfernen-Wollen vom Ort des Geschehens durch den Beschwerdeführer, das Behändigen und Zurückgeben des Schlagstocks des Beschuldigten 4, das Hinzu-