Nach einer Terminumfrage wurden die Beschuldigten 1-4 auf den 18. März 2022 zur Einvernahme vorgeladen. Die Einvernahmen wurden am 17. März 2022 abermals abgesetzt, nachdem die damalige Rechtsvertreterin des Beschwerdeführers, Rechtsanwältin M.________, kurzfristig mitgeteilt hatte, dass sie nicht an den Einvernahmen teilnehmen werde und der Beschwerdeführer seit Tagen nicht erreichbar sei.