Der Beschuldigte 1 und der Beschuldigte 2 hätten unverhältnismässigen, weil zwecklosen Zwang ausgeübt und damit einen Amtsmissbrauch begangen. Zudem hätten sie ihm eine Platzwunde zugefügt, das Bein gebrochen, durch die Anhaltung und die angewandte Gewalt seine Ehre verletzt, verdachtslos Zwang angewandt und versucht, ihn zum Tragen einer Gesichtsmaske zu nötigen. Aufgrund der Verletzung sei er krank geworden und habe dadurch seine Arbeitsstelle verloren, weshalb er Schadenersatz verlange. Am 19. November 2021 eröffnete die Staatsanwaltschaft eine Untersuchung gegen die Beschuldigten 1-4 wegen Amtsmissbrauchs und Tätlichkeiten, evtl. einfacher Körperverletzung.