Durch den Vorfall habe er eine 6 cm grosse blutende Kopfverletzung sowie einen Beinbruch erlitten. Am 5. August 2021 holte die nach Klärung des Gerichtsstandes nunmehr zuständige Kantonale Staatsanwaltschaft für Besondere Aufgaben beim Inselspital Bern, in welchem der Beschwerdeführer nach der Auseinandersetzung in Behandlung gewesen war, einen Arztbericht ein. Da aus der Strafanzeige des Beschwerdeführers nur ungenügend hervorging, welches Verhalten er den angezeigten Personen genau vorwirft, wurde er von der Staatsanwaltschaft mit Schreiben vom 16. September 2021 aufgefordert, seine Anschuldigungen in verständlicher Form und kurz darzulegen.