Zudem habe er sie als «Arschloch» und «Huere Gigu» beschimpft. Als daraufhin der Beschuldigte 1 und der Beschuldigte 2 hinzugekommen seien, habe der Beschwerdeführer erneut versucht, sich der Personenkontrolle zu entziehen, und sei den Beschuldigten 1 und den Beschuldigten 2 mittels Pfefferspray tätlich angegangen. In den Effekten des Beschwerdeführers seien eine Sturmhaube, Einsatzhandschuhe, ein Klappmesser sowie – vor Ort am Boden – Pfefferspray sichergestellt worden. Zudem sei im Rahmen der durchgeführten chemisch-toxikologischen Untersuchung des Beschwerdeführers THC in wirksamer Konzentration nachgewiesen worden.