_, stellte mit Stellungnahme vom 13. Juli 2023 den Antrag, die Beschwerde sei unter Kosten- und Entschädigungsfolgen abzuweisen. Der Beschuldigte 4, verteidigt durch Rechtsanwältin H.________, schloss mit Beschwerdeantwort vom 17. Juli 2023 auf Abweisung der Beschwerde unter Kostenund Entschädigungsfolgen, soweit darauf einzutreten sei. Der Beschuldigte 1, verteidigt durch Rechtsanwalt B.________, beantragte innert gewährter Fristerstreckung mit Stellungnahme vom 19. Juli 2023, die Beschwerde sei unter Kosten- und Entschädigungsfolge abzuweisen. Der Beschuldigte 3, verteidigt durch Rechtsanwalt F.___