Hiergegen erhob der Beschwerdeführer, vertreten durch Rechtsanwalt K.________, am 12. Juni 2023 Beschwerde. Er stellte folgende Rechtsbegehren: 1. Die Verfügung der Staatsanwaltschaft Bern vom 30. Mai 2023 (BA 21 953) sei vollumfänglich aufzuheben. 2. Die Staatsanwaltschaft des Kantons Bern, Besondere Aufgaben, sei anzuweisen, das Verfahren BA 21 953 wiederaufzunehmen und fortzuführen. Insbesondere durch Einvernahme von I.________ sowie von C.________, A.________, L________ [richtig: G.________] und E.________. 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge zulasten des Beklagten.