Die Staatsanwaltschaft führte die Strafuntersuchung gemeinsam und im Ergebnis gilt es insbesondere in Bezug auf die Sachverhaltsfeststellung und die damit verbundene Beweiswürdigung, sich widersprechende Urteile zu vermeiden. Wie bereits ausgeführt, handelt es sich beim vorliegend zu beurteilenden Vorfall vom 10. April 2022 nicht um zwei voneinander unabhängige Ereignisse, sondern um eine sich fortsetzende Auseinandersetzung, was auch bei der Beweiswürdigung zu berücksichtigen sein wird.