Dabei handelt es sich wie erwähnt nicht um sachliche Gründe, sehen sich die Regionalgerichte doch regelmässig mit mehreren Beschuldigten, unterschiedlichen – und sich teilweise nicht überschneidenden – Straftaten und verschiedenen Beweis- und Rechtsfragen konfrontiert. Die Staatsanwaltschaft führte die Strafuntersuchung gemeinsam und im Ergebnis gilt es insbesondere in Bezug auf die Sachverhaltsfeststellung und die damit verbundene Beweiswürdigung, sich widersprechende Urteile zu vermeiden.