Vielmehr beschränkt sie sich darauf, die weiteren Vorwürfe, die sich dadurch aufdrängende Beweiswürdigung und Fragen der Strafzumessung hervorzuheben. Dabei handelt es sich wie erwähnt nicht um sachliche Gründe, sehen sich die Regionalgerichte doch regelmässig mit mehreren Beschuldigten, unterschiedlichen – und sich teilweise nicht überschneidenden – Straftaten und verschiedenen Beweis- und Rechtsfragen konfrontiert.