Einvernahme vom 11. April 2022, Z. 277 ff.). Es mag zwar zutreffen, dass es sich genau genommen nicht um eine einzige Auseinandersetzung gehandelt hat. Dagegen ist festzuhalten, dass sich die Auseinandersetzung in zwei Phasen unterteilen lässt: eine erste Phase spielte sich in der Bar und eine zweite Phase vor der Bar auf der Strasse ab. Die zweite Phase bedingt offensichtlich die erste Phase der Auseinandersetzung. So wäre es ohne die tätliche Auseinandersetzung in der Bar auf der Strasse nicht erneut zu einem tätlichen Streit gekommen, der mit einer Stichverletzung beim Beschuldigten 2 geendet hat.