Das Sicherheitspersonal trennte die Streitenden und soll den Beschuldigten 2 nach draussen auf die Strasse begleitet haben. Der Beschwerdeführer soll sich unbegleitet ebenfalls nach draussen begeben haben. Auf dem Weg nach oben soll er bei der Bar-Theke ein Messer behändigt haben. Auf der Strasse soll es beim erneuten Zusammentreffen zu einer weiteren tätlichen Auseinandersetzung gekommen sein, während welcher der Beschwerdeführer dem Beschuldigten 2 mit dem Messer eine Stichverletzung zugefügt haben soll (was unbestritten ist, vgl. u.a. Einvernahme vom 11. April 2022, Z. 277 ff.).