2 letzung mehrere Zeugenaussagen und Indizien zu würdigen haben. Sodann seien zwei Widerrufsverfahren durchzuführen. Schliesslich werde der Beschuldigte 2 beim Einzelgericht oder Kollegialgericht in Dreierbesetzung anzuklagen sein, auch ein abgekürztes Verfahren komme in Betracht. Beim Verfahren gegen den Beschwerdeführer dürften hingegen voraussichtlich, nebst rechtlichen Fragen betreffend den subjektiven Tatbestand beim Messerstich, seine Person betreffende Fragen zur obligatorischen Landesverweisung eine wesentliche Rolle spielen.