9 10. Juni 2022). Auch J.________ gab an, dass die Beschwerdeführerin anlässlich der Personenkontrolle immer wieder habe weglaufen wollen und er sie beim dritten Mal am Arm gepackt habe. In der Folge habe ihn der Beschuldigte als sein Vorgesetzter aufgefordert, die Beschwerdeführerin loszulassen (vgl. Wahrnehmungsbericht von J.________, Stationierte Polizei Interlaken, vom 15. Juni 2022). Darauf, dass J._____