Wahrnehmungsbericht von J.________, Stationierte Polizei Interlaken, vom 15. Juni 2022 sowie auch Journaleintrag vom 16. November 2021, 19:29 Uhr). Wie bereits die Vorinstanz ausführte, schildert der Beschuldigte alsdann, dass er der Beschwerdeführerin, als sie weglaufen wollte, die Hand auf die Schulter gelegt und sie nach ihrem Ausweis gefragt habe. Als sie sich erneut habe entfernen wollen, habe J.________ sie am Arm zurückgehalten (vgl. S. 2 des Berichtsrapports des Beschuldigten vom