Auch hier sind mithin weder den Aussagen der Privatklägerin noch denjenigen der Polizisten strafbare Handlungen zu entnehmen. Die Privatklägerin gab nun weiter an, der «kleinere und der grosse, kräftige Polizist» seien zurückgeblieben und hätten zu ihr geschaut. Sie habe sich abgedreht und entfernt, da sie keine Probleme gewollt habe. Der grössere Polizist sei zu ihr gekommen, habe ihr auf den Rücken geklopft und ihr gesagt, sie solle nicht filmen. Er habe sie gegen die Wand gedrückt, ihr sechs bis acht Mal mit der Faust gegen den rechten Oberarm geschlagen, sein Bein zwischen ihre Beine gedrängt und sie festgehalten. Sie habe wegen der Schläge starke Schmerzen erlitten.