Deckungsgleich mit den Angaben der Polizisten gab die Privatklägerin schliesslich an, die Örtlichkeiten verlassen und von Weitem gesehen zu haben, wie die junge Frau versucht habe, vor den einfahrenden Zug zu springen, aber zurückgehalten werden konnte und auf den Boden gelegt worden sei. Zudem sei ein Kastenwagen zu ihr gefahren und die Polizisten hätten die junge Frau in den Kastenwagen verbracht. Sie habe sich darauf gefragt, was nun passiere und sei zurück zu der jungen Frau gegangen. Dabei habe sie das Mobiltelefon in der Hand gehalten.