6B_551/2020 vom 24. September 2020 E. 3.3.2). 5.2.3 Wer jemanden tätlich oder in grober Weise durch Worte sexuell belästigt, erfüllt den Tatbestand der sexuellen Belästigung gemäss Art. 198 Abs. 2 StGB. Im Anwendungsbereich von Art. 198 Abs. 2 StGB, welcher die sexuelle Integrität schützt, meint der Begriff der «Tätlichkeit» körperliche Berührungen, wie das Betasten der Brüste,