145 StPO ein. 4.4 Am 6. Dezember 2022 teilte die Staatsanwaltschaft den Parteien mit, dass sie die Untersuchung als vollständig erachte und beabsichtigt werde, das Verfahren einzustellen. Zudem gab sie Ihnen die Gelegenheit zum Stellen weiterer Beweisanträge; innert Frist wurden indes keine solchen gestellt. In der Folge wurde das Verfahren gestützt auf Art. 319 Abs. 1 Bst. a StPO eingestellt.