In der Folge nahm der Wachtchef der Stationierten Polizei Interlaken mit der Beschwerdeführerin und deren Ehemann Kontakt auf und hielt mit Schreiben vom 24. Februar 2022 fest, dass die Beschwerdeführerin anlässlich der polizeilichen Einvernahme und einem Telefonat mit der Kantonspolizei Bern ausgesagt habe, sie wolle keine Strafanzeige einreichen. Zudem wies er darauf hin, dass die Strafantragsfrist von drei Monaten am 17. Februar 2022 abgelaufen sei und stellte in Aussicht, dass das Dossier zur weiteren Überprüfung des Vorfalls an die Staatsanwaltschaft Oberland übermittelt werde.