Seitens der Polizei sei – abgesehen von einem Telefonat – jedoch nichts mehr geschehen. Aufgrund der erlittenen Tätlichkeiten befinde sie sich noch immer in ärztlicher Behandlung. 4.2 In der Folge nahm der Wachtchef der Stationierten Polizei Interlaken mit der Beschwerdeführerin und deren Ehemann Kontakt auf und hielt mit Schreiben vom 24. Februar 2022 fest, dass die Beschwerdeführerin anlässlich der polizeilichen Einvernahme und einem Telefonat mit der Kantonspolizei Bern ausgesagt habe, sie wolle keine Strafanzeige einreichen.