4. 4.1 Mit Eingabe vom 21. Februar 2022 wirft die Beschwerdeführerin einem damals noch unbekannten Polizisten vor, sich während des Polizeieinsatzes vom 16. November 2021 in Interlaken wegen Amtsmissbrauchs, Beschimpfung, Tätlichkeiten, sexueller Belästigung sowie evtl. Rassendiskriminierung zu ihrem Nachteil strafbar gemacht zu haben. Weiter weist sie darauf hin, dass sie anlässlich einer Einvernahme bei der Kantonspolizei in Bern bereits Aussagen zu diesem Zwischenfall gemacht habe. Seitens der Polizei sei – abgesehen von einem Telefonat – jedoch nichts mehr geschehen.