In der Folge eröffnete die Verfahrensleitung der Beschwerdekammer am 25. Januar 2023 ein Beschwerdeverfahren und gab den Parteien Gelegenheit zur Stellungnahme. Da die Beschwerdeführerin im Rahmen des Bestätigungsschreibens vom 17. Januar 2023 sinngemäss um Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege ersucht hatte, wurde ihr zudem die Möglichkeit gegeben, ihr Gesuch innert Frist zu vervollständigen. Mit Schreiben vom 28. Januar 2023 reichte die Beschwerdeführerin Dokumente über ihre Einkommens- und Vermögenssituation ein.