(nachfolgend: Beschwerdeführerin) der Vorinstanz, dass sie die Einstellungsverfügung anfechten wolle, worauf diese die Eingabe inkl. Verfahrensakten – wie mit Schreiben vom 16. Januar 2023 in Aussicht gestellt – am 19. Januar 2023 zur Beurteilung an die Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) überwies. In der Folge eröffnete die Verfahrensleitung der Beschwerdekammer am 25. Januar 2023 ein Beschwerdeverfahren und gab den Parteien Gelegenheit zur Stellungnahme.