1. Mit Verfügung vom 23. Dezember 2022 (O 22 1872) stellte die Regionale Staatsanwaltschaft Oberland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft/Vorinstanz) das Verfahren gegen A.________ (nachfolgend: Beschuldigter) wegen Amtsmissbrauchs, Beschimpfung, sexueller Belästigung und evtl. Rassendiskriminierung, angeblich begangen am 16. November 2021 in Interlaken zum Nachteil der Straf- und Zivilklägerin, C.________, ein. Am 12. Januar 2023 reichte Letztere mit Hilfe ihres Ehemannes, D.________, (nachfolgend: Ehemann) bei der Staatsanwaltschaft eine Stellungnahme zur vorerwähnten Einstellungsverfügung ein.