Selbst wenn die Überwachung lückenlos in Echtzeit erfolgen kann, bedeuten das Aufbieten und Intervenieren der Polizei eine zu grosse zeitliche Verzögerung, um die Verwirklichung von Delikten zu verhindern. Es liegt eine hohe Rückfallgefahr für weitere Drohungen, allenfalls auch körperliche Angriffe vor. Das Gewaltpotential bzw. die Gefährlichkeit des Beschwerdeführers lässt sich nicht abschliessend einschätzen und ist daher auch Gegenstand einer forensisch-psychiatrischen Abklärung.