237 Abs. 3 StPO mittels Electronic Monitoring überwacht werden. Das Electronic Monitoring garantiert aber zurzeit selbst mittels GPS-Technologie noch keinen unmittelbaren Schutz von möglichen Opfern (vgl. auch www.zh.ch/de/news-uebersicht/medienmitteilungen/2023/05/mit- electronic-monitoring-gegen-haeusliche-gewalt.html, besucht am 26. Juni 2023). Selbst wenn die Überwachung lückenlos in Echtzeit erfolgen kann, bedeuten das Aufbieten und Intervenieren der Polizei eine zu grosse zeitliche Verzögerung, um die Verwirklichung von Delikten zu verhindern.