Die Hartnäckigkeit, mit welcher der Beschwerdeführer das Opfer verfolgt, wird auch daraus ersichtlich, dass er keine zeitlichen und finanziellen Mühen zu scheuen scheint, um das Opfer wieder ausfindig zu machen (vgl. Berichtsrapport der Polizei vom 12. Juni 2023). Das alles weist stark darauf hin, dass es dem Beschwerdeführer, trotz gegenteiliger Beteuerungen, auch in Zukunft nicht gelingt, das Opfer in Ruhe zu lassen und bezüglich weiterer massiver Drohungen eine hohe Rückfallgefahr vorliegt.