Das habe er sich gesagt. Das sei doch die menschliche Natur. Er habe sich gesagt, er haue ihr aus Rache «eis, zwöi a d’Schnurre» (Z. 257 ff.). Es ist daher auch davon auszugehen, wie vom Beschwerdeführer zunächst selbst angedeutet, dass er das Opfer wieder schlagen würde, wenn er befürchtet, dieses entziehe ihm das gemeinsame Kind (vgl. Einvernahme des Beschwerdeführers vom 23. Januar 2023, Z. 373-379). Weiter geht aus den E-Mails/Whatsapp-Nachrichten hervor, dass er das Opfer hasst, ihr den Tod wünscht und er angibt, sie überall zu finden.