), eskalierte die Situation erneut. Zwar kam es nicht zu Schlägen, er hielt das Opfer aber mutmasslich grob fest, schrie es an und drohte ihm. Es ist unklar, wie weit der Beschwerdeführer gegangen wäre, wenn die Mitarbeiter des Ladens nicht eingegriffen hätten, zumal er das Opfer bereits früher einmal geschlagen hatte (Einvernahme vom 23. Januar 2023, Z. 63 f.). Im Zusammenhang mit diesen früheren Schlägen sagte der Beschwerdeführer aus, er habe am 23. Januar 2023 schon den Gedanken gehabt, sie (das Opfer) zu verletzen. Er habe sich gesagt, wenn er das Sorgerecht verlieren würde, würde er sie verprügeln. Das habe er sich gesagt.