8 Jedenfalls scheint der Beschwerdeführer nach wie vor auf das Opfer fixiert zu sein, auch wenn er das in seinen persönlichen Eingaben bestreitet. Obwohl der Beschwerdeführer am 23. Januar 2023 auf Frage, was passieren würde, wenn entschieden würde, dass er aufgrund der Ereignisse seine Tochter nicht mehr sehen dürfte, aussagte, für ihn sei das mit den Schlägen gegen das Opfer der Höhepunkt gewesen, darüber werde es nicht gehen und es tue ihm leid (Z. 373 ff.), eskalierte die Situation erneut.