Aktuell hat der Beschwerdeführer weder die Möglichkeit zu trinken noch auf irgendeine Art mit dem Opfer in Kontakt zu treten. Seine Beteuerungen sind daher vorerst nichts weiter als Behauptungen und vor dem Hintergrund seiner Verzweiflung zu verstehen. Sie bieten auch mit Blick auf nachfolgende Ausführungen keine Gewähr dafür, dass sich das Verhalten des Beschwerdeführers tatsächlich geändert hat.