Die Situation ist daher zunehmend wieder eskaliert und erreichte ihren (vorläufigen) Höhepunkt mit dem Vorfall vom 31. Mai 2023. Vor diesem Hintergrund kann auch aus dem psychotherapeutischen Kurzbericht des behandelnden Fachpsychologen vom 2. Juni 2023 (Beschwerdebeilage 3) nichts zu Gunsten des Beschwerdeführers abgeleitet werden, zumal daraus ebenfalls hervorgeht, dass der Beschwerdeführer immer noch eine starke Fixierung auf seinen Wunsch, das Opfer zu treffen, hat. Eine Stabilisierung der Situation liegt offensichtlich nicht vor, wie der Vorfall vom 31. Mai 2023 bestätigt.