4 habe etwas sagen wollen, habe aber vor Angst kein Wort herausgebracht. Die Frau habe versucht zu flüchten. Der Beschwerdeführer habe sie zurück in den Raum gestossen und sie festgehalten (Ziffer 4). Er habe sich losgerissen, nachdem er (die Auskunftsperson) und ein Arbeitskollege den Beschwerdeführer am Arm gepackt hätten und habe die Frau verfolgt. Der Beschwerdeführer habe sie am Verlassen des Ladens gehindert, indem er sie von hinten, Höhe Bauch-/Brustbereich umarmt habe. […] Der Beschwerdeführer habe zu der Frau gewollt.