«Du mit dim Schissläbe», was von diesem im Rahmen einer dynamischen Szene, bei der es offenbar unter Schock gestanden habe, allenfalls falsch verstanden worden sei. Diese Aussage steht aber nicht nur derjenigen des Opfers entgegen, sondern auch der Aussage der Auskunftsperson G.________ (nachfolgend: Auskunftsperson) vom 31. Mai 2023. Dieser sagte aus, der Beschwerdeführer habe die Frau gepackt, mit seiner rechten Hand an der linken Schulter. Er habe sie sehr grob gepackt. Die Frau habe geschrien und gezittert. Sie