Mit Eingabe vom 20. Juni 2023 (Eingang Beschwerdekammer: 21. Juni 2023) reichte der Beschwerdeführer abschliessende Bemerkungen ein und hielt an den gestellten Anträgen fest. Am 19. Juni 2023 wendete sich der Beschwerdeführer abermals mit einer persönlichen Eingabe an die Beschwerdekammer (Eingang Beschwerdekammer: 21. Juni 2023) und ersuchte um die Einholung eines Berichts betreffend seinem Verhalten im Gefängnis sowie um Entlassung aus der Haft. Die Staatsanwaltschaft liess sich mit Eingabe vom 23. Juni 2023 erneut vernehmen (Posteingang bei der Beschwerdekammer: 26. Juni 2023).