Die Staatsanwaltschaft beantragte in ihrer delegierten Stellungnahme vom 12. Juni 2023 die Abweisung der Beschwerde. Das Zwangsmassnahmengericht verzichtete am 13. Juni 2023 auf eine Stellungnahme und reichte die Akten KZM 23 749 ein. Der Beschwerdeführer richtete sich am 14. Juni 2023 auch mit einer eigenen Eingabe an die Beschwerdekammer und die Staatsanwaltschaft und ersuchte ebenfalls um Entlassung aus der Untersuchungshaft. Mit Verfügungen vom 14. Juni