2.3 Den Bewährungs- und Vollzugsdiensten des Kantons Bern (BVD) sei der Auftrag zu erteilen, die beantragten Ersatzmassnahmen zu begleiten und zu kontrollieren sowie die entsprechenden Rahmenbedingungen (Frequenz, Labor, Art der Analyse) festzulegen sowie notwendigenfalls anzupassen. - unter Kosten- und Entschädigungsfolge -»