318 StPO nicht verpflichtet, die jeweiligen Anträge den Parteien zur Stellungnahme zukommen zu lassen und diesbezüglich einen Schriftenwechsel zu eröffnen. Soweit der Gesuchsteller die Ansicht vertritt, dass sich das einseitige Vorgehen des Gesuchsgegners auch in der Einstellungsverfügung vom 14. November 2022 (W 21 352) spiegle, hätte er in diesem Verfahren ein Ausstandsgesuch stellen müssen. Die von ihm vorgebrachten Beanstandungen reichen jedenfalls nicht aus, eine einseitige Verfahrensführung im Verfahren W 20 407 zu begründen, zumal auch im Verfahren W 21 352 keine krassen oder ungewöhnlich häufigen Verfahrensfehler erkennbar sind.