___ ernsthafte Untersuchungen zu führen. Auch eine Gehörsverletzung wurde nicht festgestellt. Soweit der Gesuchsteller beanstandet, dass ihm im Verfahren W 21 352 die Eingabe innert Frist 318 StPO von I.________, worin dieser eine Genugtuung beantragt habe, nicht zugestellt worden sei, ist ihm zu entgegnen, dass diese Eingabe bzw. die geltend gemachte Forderung keinerlei Auswirkungen auf seine Rechtsstellung oder den Ausgang des Verfahrens hatte.