5. 5.1 Das Verfahren gegen den Gesuchsteller (W 20 407) wurde am 19. März 2020 durch die Regionale Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland eröffnet und nach einer Gerichtsstandsanfrage am 15. Mai 2020 dem Gesuchsgegner zugeteilt. Mit Blick auf diesen Zeitablauf stellt der Umstand, dass der Gesuchsteller bis zu seiner schriftlichen Nachfrage vom 3. Juli 2020 noch nichts gehört hatte, keinen krassen Verfahrensfehler oder einen Hinweis auf eine einseitige Verfahrensführung dar. Der Gesuchsgegner verfügte in der Folge am 6. Juli 2020 über die Beweisanträge.