Der Gesuchsgegner habe erst am 6. Juli 2020 auf seine Beweisanträge reagiert, auf seinen Antrag um Ausdehnung des Strafverfahrens habe er gar nicht reagiert bzw. erst, als er am 29. Juni 2021 eine Strafanzeige eingereicht habe. Seine Beweisanträge seien abgelehnt worden und ein Schuldeingeständnis von I.________ sei nicht berücksichtigt worden (dieser habe selbst wiederholt geltend gemacht, vereinbarungsgemäss zu viel Architekten-