Soweit der Beschwerdeführer geltend macht, die neuen Erkenntnisse hätten keinen direkten Bezug zu dem zur Wiederaufnahme vorgesehenen Verfahren, da es sich um eigenständige Vorfälle ohne zeitlichen und räumlichen Bezug zu den im Verfahren BM 17 21591 zu beurteilenden Vorwürfen handle, kann ihm nicht gefolgt werden. Die neu gemachten Aussagen betreffend die sexuellen Handlungen mit dem 17-jährigen Kollegen des Privatklägers sowie die allgemeinen sexuellen Erfahrungen mit Männern zwischen 2015 und 2016 und die Tatsache, dass ein sexuelles Interesse am seinem Stiefsohn, dem Privatkläger, und generell an «jungen Män-