4.5 Soweit der Beschwerdeführer geltend macht, die neuen Erkenntnisse hätten keinen direkten Bezug zu dem zur Wiederaufnahme vorgesehenen Verfahren, da es sich um eigenständige Vorfälle ohne zeitlichen und räumlichen Bezug zu den im Verfahren BM 17 21591 zu beurteilenden Vorwürfen handle, kann ihm nicht gefolgt werden.