Im gleichen Verfahren (Nebendossier BM 22 30165) erstattete der andere Stiefsohn, der 15-jährige E.________, am 08.08.2022 Anzeige gegen A.________ wegen einem Sexualdelikt. Er sagte, A.________ hätte einmal in der Zeit vom 01. bis 07.08.2022 gegen seinen Willen Analverkehr mit ihm gehabt. A.________ verweigerte zuerst die Aussage und gab später an, dass er nie sexuelle Handlunge mit E.________ vorgenommen hätte.