Er beantragte, die angefochtene Verfügung sei aufzuheben und von der Wiederaufnahme der Untersuchung BM 17 21591 sei abzusehen. Mit Verfügung vom 12. Juni 2023 eröffnete die Beschwerdekammer ein Beschwerdeverfahren und forderte den Straf- und Zivilkläger C.________ (nachfolgend: Privatkläger) sowie die Generalstaatsanwaltschaft zur Stellungnahme auf. Mit Stellungnahme vom 3. Juli 2023 beantragte Fürsprecherin D.________ im Namen des Privatklägers, die Beschwerde sei abzuweisen und es sei festzustellen, dass sich die amtliche Vertretung der Privatklägerschaft auch auf das Beschwerdeverfahren erstrecke;