1. Mit Verfügung vom 24. Mai 2023 nahm die Regionale Staatsanwaltschaft Bern- Mittelland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) eine Wiederaufnahme des rechtskräftig mittels Einstellung vom 29. April 2019 abgeschlossenen Verfahrens BM 17 21591 vor. Dagegen erhob Rechtsanwalt B.________ im Namen des Beschuldigten A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) am 5. Juni 2023 Beschwerde bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer). Er beantragte, die angefochtene Verfügung sei aufzuheben und von der Wiederaufnahme der Untersuchung BM 17 21591 sei abzusehen.